Winterdienst in Pirna gerüstet

Die Vorbereitungen zur Durchführung des Winterdienstes auf den Straßen und Wegen der Stadt Pirna sind abgeschlossen. Ein ständiger Winterdienst wird auf den Busstrecken, den Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Gefällestücken und gefährlichen Abschnitten gewährleistet. Nur bei übermäßigem Schneefall oder gefährlicher Glättebildung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten auch auf den restlichen Straßen eine Räumung und Abstumpfung. Meldungen besonders zu Spurrinnen, Eisbildung und leer gewordenen Streugutbehältern erbittet die Stadtverwaltung Pirna an das Bürgerbüro (556-0) oder an das Sekretariat der Fachgruppe Tiefbau (556-215)zu richten.

Die Räumfahrzeuge werden entsprechend den Wettervorhersagen und den bei den Kontrollfahrten festgestellten Straßenzuständen ein- oder zweischichtig eingesetzt. Ab 3:00 Uhr früh erfolgen die Kontrollfahrten und ab 4:00 Uhr rücken die Mitarbeiter aus. Die Winterdienstarbeiten enden gegen 20:00 Uhr.

Wie jedes Jahr auch weist die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümer auf ihre Anliegerpflichten hin. Diese sind in der Pirnaer „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege“ festgelegt. Als kurze Zusammenfassung hier die wichtigsten Punkte:

  1. Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen, von ihr einen Zugang haben oder durch ein höchstens 10 m breites unbebautes städtisches Grundstück von ihr getrennt sind.
  2. Gehwege sind auf drei Viertel ihrer Breite zu räumen und zu streuen, bei Gehwegbreiten von unter einem Meter auf ganzer Breite. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze behandelt werden. Den Gehwegen gleichgestellt sind solche Anlagen wie Treppen, Radwege, Parkstreifen und Entwässerungsrinnen entlang der Fahrbahnen.
  3. Die Gehwege müssen werktags bis 7:30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.