Schüler an Grund- und Oberschulen erhalten Bildungsempfehlung

30.287 sächsische Grundschüler der 4. Klassen bekommen am 7. März ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 14. März müssen die Eltern ihre Kinder an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

„Die Eltern sollten sich und ihre Kinder nicht unter Druck setzen, sondern immer die Schulart wählen, die das Beste für ihr Kind ist. In Sachsen stehen den Schülern nach der 4. Klasse alle Wege offen“, betonte Kultusministerin Brunhild Kurth.

So erhalten auch die 16.733 Schüler der 6. Klassen an den öffentlichen und den staatlich anerkannten freien Oberschulen eine verpflichtende Bildungsempfehlung.

„Der Wechsel nach der 6. Klasse an das Gymnasium ist jedoch kein Zwang. Ganz im Gegenteil, die Oberschule bereitet ideal auf das Berufliche Gymnasium vor. Dort können die Schüler ebenso ihr Abitur ablegen“, so Kultusministerin Brunhild Kurth weiter. Die Oberschulen fördern leistungsstarke Kinder in so genannten Leistungsgruppen. Ebenso wird ab Klassenstufe 6 die 2. Fremdsprache angeboten. Damit sind die Schüler auf einen möglichen Wechsel an das Gymnasium oder an das Berufliche Gymnasium gut vorbereitet.

Im vergangenen Schuljahr 2012/13 bekamen an öffentlichen Grundschulen 47,2 Prozent (12.660 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 52,1 Prozent (13.981 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule.

An den öffentlichen Oberschulen erhielten 10,1 Prozent (1.578 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 89,3 Prozent (13.916 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Grundschule:

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde.

Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen. Schüler, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, können an der Eignungsprüfung teilnehmen. Bei bestandener Prüfung melden die Eltern ihre Kinder bis zum 2. April 2014 am Gymnasium ihrer Wahl an.

Oberschule:

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,0 oder besser ist, keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist. Außerdem müssen das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn der Schüler die Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllt.

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