Pirnaer Rathaus gibt Parkkarten für 2015 aus

Ab sofort werden im Bürgerbüro im Stadthaus die Ausnahmegenehmigungen für das Parken in der Altstadt für das Jahr 2015 ausgegeben. Die Ausgabe der Bewohnerparkkarten ist durch die Verwaltung verbessert worden. Diejenigen Bewohner, welche bereits 2014 im dauerhaften Besitz einer Parkkarte waren und auch weiterhin im innerstädtischen Bewohnerparkbereich ihren Hauptwohnsitz haben, erhalten die neue Parkkarte für das Jahr 2015 nun automatisch mit der Post zugeschickt. Die Ausstellung erfolgt auf der Grundlage der gespeicherten Daten von 2014. Damit entfallen für diesen Personenkreis ab sofort der Weg zum Bürgerbüro und die damit verbundene Wartezeit.
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel in der zweiten Dezemberwoche werden die neuen Parkkarten in die Haushalte zugestellt, damit der freudige Beginn des neuen Jahres nicht durch „Knöllchen“ getrübt werden kann. In der Postsendung erhält jeder berechtigte Anwohner ebenfalls einen Kostenbescheid über die Jahresgebühr in Höhe von 30,00 Euro. Diese Gebühr ist auf die im Kostenbescheid angegebene Bankverbindung der Stadt Pirna unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Aus buchungstechnischen Gründen wird darum gebeten, die Überweisung erst im Januar 2015 vorzunehmen. Spätester Zahlungstermin ist der 31.01.2015. Diejenigen Bewohner, die zum ersten Mal eine Bewohnerparkkarte beantragen, müssen persönlich im Bürgerbüro des Pirnaer Rathauses vorsprechen. Mitzubringen sind der Personalausweis und der Fahrzeugschein. In den Folgejahren wird dann die jeweilige Parkkarte ebenfalls zugeschickt.
Auch diese Bewohner erhalten dann für die Folgejahre die jeweiligen Parkkarten auf dem Postweg zugeschickt.

Die sogenannten Beschäftigtenparkkarten werden weiterhin zu folgenden Sprechzeiten im Bürgerbüro ausgegeben:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

Die Kosten für die Parkkarten betragen im Jahr 2015:

– für Bewohnerparkkarten: 30,00 Euro im Jahr
– für sonstige Ausnahmegenehmigungen: 25,00 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen)
– für weitere Ausnahmegenehmigungen: 30,00 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer)

Mit dem Erwerb einer der Genehmigungen ist jedoch kein Anspruch verbunden, sein Fahrzeug auf jeden Fall im entsprechenden Gebiet abstellen zu können. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität insbesondere in der Altstadt muss jeder Inhaber einer solchen Karte damit rechnen, keinen geeigneten und zugelassenen Platz zu finden. Das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf einer nicht freigegebenen Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.

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