Geflügelpest im Landkreis bestätigt

Ein Wildvogel, der am 19. November im Pratzschwitzer Badesee tot aufgefunden wurde, erlag der Geflügelpest. Dies ergab eine Untersuchung am Nationalen Referenzlabor Insel Riems.  Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet wurden eingerichtet. Dazu wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

  • Die seuchenhygienische Absicherung des Geflügelbestandes in Haltungen innerhalb des Sperrbezirkes ist umzusetzen, d. h. Desinfektionsmöglichkeit für Schuhwerk an Ein- und Ausgängen der Stallungen ist vorzuhalten, die Verwendung eines zugelassenen, gegen Viren wirksamen Desinfektionsmittels ist zu gewährleisten.
  • Es besteht ab sofort Stallpflicht von jeglichem Geflügel im gesamten Landkreis.
  • Es ist verboten, Hunde und Katzen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet frei herumlaufen zu lassen.
  • Im Sperrbezirk ist alles verendete Geflügel durch den Tierhalter auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
  • Das Verbringungsverbot von Vögeln und Bruteiern ist zu beachten.

Weltweit wurden bisher keine Fälle von Infektionen mit hochpathogenen Geflügelpesterreger H5N8 beim Menschen festgestellt.

Für Fragen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Rufnummern: 03501 515-3115 und 515-3116.