Landratsamt hebt Geflügel-Sperrbezirk auf

Mit Ablauf der 21 Tage nach dem letzten amtlich bestätigten H5N8 Ausbruch bei einer Wildente am Pratzschwitzer Badesee wird der Sperrbezirk mit Wirkung zum 13. Januar aufgehoben.

Der Sperrbezirk geht in den Status des Beobachtungsgebiets über. Folgende Richtlinien gelten:

  • Es darf Federwild nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.
  • Wer Geflügel hält, hat dieses  in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.
  • Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen bis auf Widerruf des Beobachtungsgebietes durch das Amt für Verbraucherschutz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge  nicht aus dem Bestand verbracht werden.
  • Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.
  • Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nur nach vorheriger Genehmigung des Amtes  für Verbraucherschutz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge  möglich.

Sollte bis zum 23. Januar kein weiterer Fall der Geflügelpest im reglementierten Gebiet unseres Landkreises auftreten, kann das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden.

Aufgrund der fortschreitenden Geflügelpest im Wildvogelbereich im Freistaat Sachsen und in den anderen Bundesländern kann nicht mit einer zeitnahen Lockerung der landesweiten Aufstallungspflicht gerechnet werden.

Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel wird bis auf Widerruf weiterhin untersagt.