Landkreis verhängt Haushaltssperre

Im Zuge der Analyse des Ergebnisses im Finanzhaushalt 2014 wurde festgestellt, dass eine Negativabweichung vom Haushaltsplan in Höhe von ca. 3,4 Mio. Euro eingetreten ist.  Eine Prognose für das Haushaltsjahr 2015 weist auf eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage hin. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen droht eine Planabweichung von ca. 7 Mio. Euro. Daher war eine Haushaltssperre auszusprechen.

Was passiert mit freiwilligen Leistungen?

Sämtliche Ausgaben des Landkreises kommen auf den Prüfstand und werden nur getätigt, wenn diese unaufschiebbar sind. Auch bei freiwilligen Aufgaben ist abzuwägen, inwieweit diese zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig sind. Das heißt, der Landkreis wird weiterhin freiwillige Leistungen erbringen, Einschnitte werden aber auch hier unvermeidlich sein.

Kann der Landkreis weiter investieren?

Die Finanzierung von Investitionen setzt sich aus Fördermitteln, investiven Schlüsselzuweisungen und Krediten zusammen. Der Landkreis musste eine Minderzuweisung von investiven Schlüsselzuweisungen im Umfang von 1 Mio. Euro verkraften. Entsprechende Einsparvorschläge wurden seitens der hauptsächlich betroffenen Geschäftsbereiche 1 (Innere Verwaltung und Ordnung) und 3 (Bau und Umwelt) vorgelegt. Somit kann der Investitionshaushalt dennoch vollzogen werden.

Weitere Auswirkungen der Haushaltssperre

Der Landkreis wird seinen rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen weiterhin nachkommen. Leistungsansprüche von Bürgern auf Sozialleistungen sind ebenso zu erfüllen wie Entgeltleistungen aus dem Betrieb von Schulen und anderen Einrichtungen.

Maßnahmen des Landkreises

Zunächst hat eine Haushaltssperre die Wirkung, dass „jeder Cent dreimal umgedreht“ wird, bevor er ausgegeben wird. Beschaffungen werden zurückgestellt und Sachen länger genutzt als geplant.

Auch die Einnahmeseite wird geprüft, indem die Gebührenentwicklung betrachtet und Spielräume für Anpassungen herausgearbeitet werden. Die Fachbereiche der Landkreisverwaltung sind aufgerufen, Maßnahmen zu erarbeiten, die der Haushaltssicherung dienen.

Der Erlass der Haushaltssperre wurde durch den Fachbediensteten für das Finanzwesen veranlasst. Die Sperre aufheben kann nur der Kreistag.

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