Waldbrandgefahr im Landkreis steigt

Ausbleibende Niederschläge und zunehmende Trockenheit versetzen die Wälder des Landkreises in eine hohe Waldbrandgefahr. Ab dem 24. Mai gilt, außer in den Hochlagen des Osterzgebirges, die Waldbrandwarnstufe 3 (hohe Waldbrandgefahr).

Für Waldbesucher besteht ein eingeschränktes Betretungsrecht. Das Verlassen öffentlicher Straßen und Wege ist nicht mehr gestattet.  Zu beachten ist auch das generelle Parkverbot im Wald. Parken ist nur noch auf den öffentlich ausgeschilderten Parkplätzen erlaubt.