Winterdienst in Pirna startbereit

Der Pirnaer Winterdienst ist für die kommende kalte Jahreszeit gerüstet. Insgesamt 170 Tonnen Salz wurden für die kalte Jahreszeit eingelagert. Für Nebenstrecken und Fußwege stehen 45 Kubikmeter Granulat zur Verfügung. Ein Fuhrpark von insgesamt sieben Fahrzeugen wird den Winterdienst auf den Busstrecken, den Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Gefällestücken und gefährlichen Abschnitten gewährleisten. Nur bei übermäßigem Schneefall oder gefährlicher Glättebildung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten auch auf den restlichen Straßen eine Räumung und Abstumpfung. Ab 3 Uhr früh erfolgen die Kontrollfahrten, ab 4 Uhr rücken die Räumfahrzeuge aus. Die Winterdienstarbeiten finden im Zweischichtbetrieb statt und enden gegen 20 Uhr.

Meldungen besonders zu Spurrinnen, Eisbildung und leer gewordenen Streugutbehältern nimmt das Bürgerbüro (Tel.: 556-0) oder das Sekretariat der Fachgruppe Tiefbau (Tel.: 556-215, winterdienst@pirna.de ) gern entgegen.

Die Stadtverwaltung bittet auch in diesem Jahr, die Anliegerpflichten einzuhalten. Diese Pflichten sind in der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege“ festgelegt. Als kurze Zusammenfassung hier die wichtigsten Punkte:

• Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen, von ihr einen Zugang haben oder durch ein höchstens 10 m breites unbebautes städtisches Grundstück von ihr getrennt sind.

• Gehwege sind auf drei Viertel ihrer Breite zu räumen und zu streuen, bei Gehwegbreiten von unter einem Meter auf ganzer Breite. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze behandelt werden. Den Gehwegen gleichgestellt, sind solche Anlagen wie Treppen, Radwege, Parkstreifen und Entwässerungsrinnen entlang der Fahrbahnen.

• Die Räumung und Streuung der Bushaltestellen zur Gewährleistung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs gehört zu den Anliegerpflichten!

• Die Gehwege müssen werktags bis 7:30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

Die an vielen Straßen befindliche Beschilderung „Eingeschränkter Winterdienst“ ist ein Hinweis an die Verkehrsteilnehmer, dass auf den Fahrbahnen kein regulärer und ständiger Winterdienst stattfindet. Es muss mit winterlichen Bedingungen gerechnet werden. Die Pflichten der Anlieger werden dadurch aber nicht aufgehoben! Die Beschilderung „Kein Winterdienst“ ist das Zeichen, dass keinerlei Räumung und Streuung erfolgen. Auch die Anlieger sind dann von dieser Pflicht befreit. Die Aufstellung oder Anbringung dieser Beschilderungen an öffentlichen Straßen oder Wegen ist der Stadtverwaltung Pirna vorbehalten.