Verbandskästen müssen aktualisiert werden

Seit Jahresbeginn gilt für den Inhalt eines Verbandkastens eine neue DIN-Norm. Ein gesteigertes Bewusstsein für Sicherheit und Hygiene im Bereich der Ersten Hilfe hat dazu geführt hat, dass die Norm DIN 13164 aktualisiert wurde. Seit dem 1. Januar 2014 ist sie gültig – bis zum 31. Dezember 2014 läuft eine Übergangsfrist.

Was ist neu?

Neu hinzugekommen in den Verbandkasten sind zwei Feuchttücher zur Hautreinigung, ein 14-teiliges Pflasterset mit zwei Fingerkuppenverbänden und ein kleines Verbandpäckchen – zum Beispiel für Kinder. Die alten Verbandkästen dürfen weiter benutzt werden, wenn der Inhalt nicht abgelaufen ist. Jeder Verbraucher, der eine ältere Ausführung besitzt, kann im Fachhandel einen neuen Verbandkasten kaufen oder den vorhandenen mit neuen Bestandteilen auffüllen.

Wichtig: Der Inhalt sollte regelmäßig kontrolliert werden. Es kann zum Beispiel passieren, dass sterile Wundauflagen verkeimen, Pflaster nicht mehr kleben oder Fixierbinden durch Temperaturwechsel ihre Elastizität verlieren. Ein Verbandkasten nach neuer Norm ist durch diese gekennzeichnet. „Der Verbraucher sollte darauf achten, dass hinter der DIN-Norm die Jahreszahl 2014 steht. Sie garantiert den aktuellen Standard“, erklärt Lars Menzel, Ausbildungsleiter der sächsischen Johanniter.

www.johanniter.de/sachsen