Öffentliche Straßenreinigung in Pirna gestartet

Am Montag, den 12. Mai 2014 begann die von der Stadt Pirna beauftragte Firma Nestler GmbH & Co. Recycling KG mit der Reinigung von Pirnaer Hauptverkehrsstraßen. Es handelt sich dabei um in der Straßenreinigungssatzung festgelegte Fahrbahnen, Radwege, befestigte straßenbegleitenden Stellplatzflächen (Parkbuchten), Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenentwässerung, Gehwege, Treppen und Überwege, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Böschungen und Gräben, die im Rahmen der öffentlichen Straßenreinigung gekehrt werden.
Die Straßenreinigungssatzung sowie das Straßenreinigungsverzeichnis, das alle Straßenzüge auflistet, die gereinigt werden, können im Internet eingesehen werden unter:
http://www.pirna.de/downloads/Sammelmappe1.pdf
Ein Mal pro Monat finden insgesamt acht verschiedene Reinigungstouren statt. Gereinigt wird immer am Montag und Donnerstag einer Woche. Jede der ausgewählten Straßen wird somit aller vier Wochen ein Mal gereinigt. Die Firma Nestler beginnt Ihre Arbeit ab 6:00 Uhr, auf den größeren Zufahrtsstraßen bei Bedarf bereits früher. Damit die Kehrmaschine die Reinigung auf allen Teilen der Straße in guter Qualität durchführen kann, werden die Straßenzüge mit Parkmöglichkeit mindestens 72 Stunden vor der Reinigung mit Halteverbot beschildert. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Pirna die Bürgerinnen und Bürger diese Halteverbote unbedingt einzuhalten. Für die Reinigung aller nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen ist weiterhin der Eigentümer des Anliegergrundstücks verpflichtet. Die Reinigung der Gehwege obliegt an allen Straßen den Anliegern.

Hintergrund:
Der Pirnaer Stadtrat hat im September 2013 beschlossen, dass die Reinigung sehr stark frequentierter Straßen im Stadtgebiet nicht mehr durch die Anlieger sondern durch eine von der Stadtverwaltung Pirna beauftragte Reinigungsfirma erfolgen soll. Ebenso beschlossen die Stadträte, dass die Anlieger an den Kosten zu beteiligen sind. Die Errechnung der anteilig zu zahlenden Gebühren erfolgt über das sogenannte Quadratwurzelverfahren.

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