Am 31. August 2014 findet in Sachsen die Landtagswahl statt. Für diesen Tag benötigt die Stadt Pirna Wahlhelfer. Jeder wahlberechtigte Pirnaer kann mitwirken. Für insgesamt 37 Wahllokale und 4 Briefwahlvorstände wird am Wahltag Unterstützung benötigt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Stimmzettelausgabe, das Führen des Wählerverzeichnisses sowie die Auszählung der Stimmzettel. Die Wahl beginnt am Wahlsonntag um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Während der Wahlhandlung müssen mindestens 3 Mitglieder anwesend sein; darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter. Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses müssen mindestens 5 Mitglieder anwesend sein. Die Wahlvorstände werden an diesem Tag so besetzt, dass kein Mitglied die ganze Zeit anwesend sein muss. Die individuellen Einsatzzeiten werden durch den Vorsteher des Wahlvorstandes festgelegt. Ab 18 Uhr versammeln sich alle Mitglieder zur Auszählung der Stimmen. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Diese hängt von der genauen Funktion im Wahlvorstand ab. So bekommen Helfer für den Tag 25 bis 50 Euro für ihren Dienst. Voraussetzung für die Unterstützung ist die Wahlberechtigung nach §§ 15 und 16 der Sächsischen Gemeindeordnung. Bewerber oder Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sind davon jedoch ausgeschlossen. Eine Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer finden Interessierte im Internet unter www.wahlen.pirna.de. Diese kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gerichtet werden an:
Stadtverwaltung Pirna, Fachgruppe Zentrale Steuerung, Wahlbüro Am Markt 1/2, 01796 Pirna, Telefon: 03501 556281, E-Mail: wahlen@pirna.de