Rathaus gibt Parkkarten für 2016 aus

Die Anwohner der Altstadt, welche 2015 im dauerhaften Besitz einer Parkkarte waren und auch weiterhin im innerstädtischen Bewohnerparkbereich ihren Hauptwohnsitz haben, erhalten die neue Parkkarte für das Jahr 2016 Mitte Dezember wieder automatisch mit der Post zugeschickt. Die Ausstellung erfolgt auf der Grundlage der gespeicherten Daten von 2015. Damit entfällt für diese Anwohner der Weg zum Bürgerbüro. In der Postsendung erhält jeder berechtigte Anwohner ebenfalls einen Kostenbescheid über die Jahresgebühr in Höhe von 30,00 Euro. Diese Gebühr ist auf die im Kostenbescheid angegebene Bankverbindung der Stadt Pirna unter Angabe der Belegnummer zu überweisen. Sollte bis Ende Dezember keine Parkkarte den Weg in den Briefkasten gefunden haben, bittet das Rathaus, Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Falls die zugesandte Parkkarte nicht benötigt wird, weil ein Umzug oder ähnliches ansteht, bittet die Stadtverwaltung um Rückgabe bis spätestens Ende Januar. Diejenigen Bewohner, die zum ersten Mal eine Bewohnerparkkarte beantragen, müssen persönlich im Bürgerbüro des Pirnaer Rathauses vorsprechen. Mitzubringen sind der Personalausweis und der Fahrzeugschein. In den Folgejahren wird dann die jeweilige Parkkarte ebenfalls zugeschickt.

Die sogenannten Beschäftigtenparkkarten werden zu folgenden Sprechzeiten im Bürgerbüro ausgegeben:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 19:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

Die Kosten für die Parkkarten betragen im Jahr 2016:

– für Bewohnerparkkarten: 30,00 Euro im Jahr
– für sonstige Ausnahmegenehmigungen: 25,00 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen)
– für weitere Ausnahmegenehmigungen: 30,00 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer)

Mit dem Erwerb einer der Genehmigungen ist jedoch kein Anspruch verbunden, sein Fahrzeug auf jeden Fall im entsprechenden Gebiet abstellen zu können. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität insbesondere in der Altstadt muss jeder Inhaber einer solchen Karte damit rechnen, keinen geeigneten und zugelassenen Platz zu finden. Das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf einer nicht freigegebenen Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.

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