Mit Schreiben vom 11.08.2011 hat die Kommunalaufsicht (KA) des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge in Abstimmung mit der Landesdirektion Dresden die Kalkulation der Abwasserentgelte in Pirna bestätigt. Die KA sieht demnach „… aufgrund des bisherigen Kenntnisstandes gegenwärtig keinen Grund für rechtsaufsichtliche Beanstandungen oder Anordnungen hinsichtlich der in den Jahren 2006 und 2007 sowie in den nachfolgenden Jahren geltenden Abwasserentgelte in der Stadt Pirna“.
Beurteilt wurde die verursachungsgerechte Verteilung der Kosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die KA bestätigt, dass sich der Großteil der Überleitungskosten auf die Schmutzwasserbeseitigung bezieht. In der von der WIBERA vorgenommenen Kostenverteilung sieht die KA keine Verletzung des „… verfassungsrechtlich geschützten Gleichheitsgrundsatzes und des Äquivalenzprinzips“. Ebenfalls befürwortet hat die KA die Position der SWP betreffs der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen im Stadtgebiet Pirna bei einer verursachungsgerechten Kostenverteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Stadtwerke Pirna werden die in der Stellungnahme vom 11. August gemachten Anmerkungen der KA in Bezug auf die Kostenträgerrechnung berücksichtigen.