Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2014 beantragen

Wer beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2014 Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Pendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2013 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen. Eine kleine Mühe, die sich sofort günstig bei der Gehaltsabrechnung auswirkt. Denn durch einen Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss. Aber auch nach Ablauf des Jahres besteht noch die Möglichkeit, die zunächst zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurückzuerhalten.

Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag gebildet werden kann, enthält die jährliche Publikation „Lohnsteuer – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“. Der Ratgeber für das Jahr 2014 ist wieder im Steuerportal www.steuern.sachsen.de (im Bereich „Informationen & Vordrucke“/“Lohnsteuer“) zum kostenlosen Download bereitgestellt. Hier finden Sie auch die Antragsformulare zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne an Ihr Finanzamt wenden.

http://www.smf.sachsen.de/