Radfahrer dürfen in Pirna ab April drei Einbahnstraßen im Altstadtgebiet auch in der Gegenrichtung benutzen. So können künftig die Hospitalstraße, die Bereiche der Lauterbachstraße zwischen Bahnhofsstraße und Gartenstraße und zwischen Gartenstraße und Klosterstraße von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden. Ebenfalls wird es dann möglich sein, mit dem Rad auf legale Weise die Schloßstraße in Richtung Markt zu fahren. Auf allen anderen Einbahnstraßen im Stadtgebiet gilt nach wie vor Richtungsverkehr. Geöffnete Einbahnstraßen sind in beiden Richtungen an entsprechenden Zusatzzeichen zu erkennen. Dabei sollte – wie sonst auch – am rechten Straßenrand gefahren werden. Bei einmündenden Straßen oder Grundstücksausfahrten sowie beim Ein- und Ausparken ist besondere Vorsicht geboten. Die Geschwindigkeit sollte der Situation angepasst werden. An Engstellen dienen vorhandene Parklücken oder Einfahrten als Ausweichmöglichkeit. Die allgemeinen Vorfahrtsregeln gelten auch in geöffneten Einbahnstraßen.
Die Öffnung der genannten Einbahnstraßen erfolgte in Abstimmung mit der Ortsgruppe des ADFC. Damit sollen Lücken im Radverkehrsnetz geschlossen werden. Im Oktober 2013 gründete sich in Pirna eine Ortsgruppe des ADFC, die sich schwerpunktmäßig mit der Verbesserung der Mobilität der Radfahrer in der Stadt Pirna beschäftigt. So wurden bereits 2013 in einem ersten Kontaktgespräch zwischen Vertretern des ADFC, der Stadt Pirna und der Pirnaer Polizei Maßnahmen beschlossen, die ohne größeren Aufwand umsetzbar sind und die Radtauglichkeit der Innenstadt verbessern sollen.