Schüler an Grund- und Oberschulen erhalten Bildungsempfehlung

30.411 sächsische Grundschüler der 4. Klassen erhalten am 27. Februar ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 6. März müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

„Das Wichtigste für die Schüler ist, dass sie erfolgreich lernen und motiviert bleiben. Neben dem Gymnasium ist eine berufliche Karriere über Abitur und Studium genauso auch über die Oberschule und das Berufliche Gymnasium möglich“, betont Kultusministerin Brunhild Kurth.

Zudem erhalten die 16.722 Schüler der 6. Klassen an den öffentlichen und den staatlich anerkannten freien Oberschulen eine verpflichtende Bildungsempfehlung.

„Aber auch für die Sechstklässler ist der Wechsel an das Gymnasium kein Muss. Die Oberschule bereitet ideal auf das Berufliche Gymnasium vor. Dort können die Schüler ebenso ihr Abitur ablegen“, so die Ministerin weiter. Die Oberschulen fördern leistungsstarke Kinder in so genannten Leistungsgruppen. Ebenso wird ab Klassenstufe 6 die 2. Fremdsprache angeboten. Damit sind die Schüler auf einen möglichen Wechsel an das Gymnasium oder an das Berufliche Gymnasium gut vorbereitet.

Im vergangenen Schuljahr 2013/14 bekamen an öffentlichen Grundschulen 47,3 Prozent (13.217 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 51,9 Prozent (14.506 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule.

An den öffentlichen Oberschulen erhielten 10,0 Prozent (1.521 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 89,9 Prozent (13.633 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Grundschule:

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde.

Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.

Schüler, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, können an der Eignungsprüfung teilnehmen. Bei bestandener Prüfung melden die Eltern ihre Kinder bis zum 25. März 2015 am Gymnasium ihrer Wahl an.

Oberschule:

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,0 oder besser ist, keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist. Außerdem müssen das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn der Schüler die Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllt.

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