Entscheidung zu den Garagen verschoben

In der Ältestenratssitzung am 14. April haben die Fraktionsvorsitzenden des Pirnaer Stadtrates die Beschlussvorlage zu den Garagen um eine Sitzung verschoben. Im Ergebnis ist nun eine Entscheidung in der Sitzung am 9. Juni 2015 vorgesehen. In der Zwischenzeit wurde die Verwaltung beauftragt Eckpunkte des Vertrages mit den Garagenvereinen und Einzelpächtern zu besprechen.

Historie der Entscheidung:
Nachdem der Stadtrat im Dezember die Entscheidung zur zukünftigen Vertragsgestaltung mit den Garagenpächtern vertagt hatte, wurde im Auftrag des Oberbürgermeisters durch die Mitarbeiter der Verwaltung ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet. Dieser neue Vorschlag kommt nun den Garagenpächtern und –vereinen entgegen. Den Pirnaer Garagenvereinen und Einzelpächtern wurden neue Eckpunkte vorgelegt.

1. Dem jeweiligen Garagenverein bzw. Einzelpächter wird, wenn die städtebauliche Entwicklung oder der schlechte Zustand der Garagen dem nicht entgegenstehen, eine Vertragsverlängerung unter nachfolgenden Bedingungen unter Punkt 2. bis zum 31.12.2020 gewährt.
Der Vertrag verlängert sich um 5 Jahre, wenn er von keiner Vertragspartei vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum o. g. Termin des vereinbarten Vertragsendes gekündigt wird.

2. Bis zur Beendigung des Vertrages 2020 besteht eine Pachtpreisbindung von 100 EUR/Jahr pro aufstehender Garage zuzüglich Nebenkosten. Gegenstand der Vertragsverlängerung ist ferner die Zahlung einer Kaution zur Sicherung der vollen oder anteiligen Abrisskosten, die bei Beendigung des Vertrages ggf. anfallen. Die Kaution beträgt pro aufstehender Garage 500 EUR bei Vertragsverlängerung bis 31.12.2020. Eine Kaution von weiteren 500 EUR pro aufstehender Garage ist zu zahlen, wenn sich der Vertrag nach Ziff.1 bis 31.12.2025 verlängert. Für die Einzahlung der Kaution kann Ratenzahlung vereinbart werden. Die Kaution entfällt, wenn die Verpflichtung zum Abriss oder zur (anteiligen) Beteiligung an den Abrisskosten durch eine zwingende gesetzliche Regelung, von der auch nicht vertraglich abgewichen werden darf, wegfällt.

3. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss, wird nach erfolgter Kündigung der Neuabschluss von Einzelmietverträgen zu marktüblichen Konditionen erfolgen.

4. Dieser Beschluss betrifft Garagen, die sich gegenwärtig im Eigentum Dritter auf gepachteten Grundstücken der Großen Kreisstadt Pirna bzw. der Hospitalstiftung befinden und die unter die Regelung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes fallen.

5. Der jeweilige Grund und Boden des Garagenstandortes wird nicht veräußert.

6. Abweichungen von den genannten Beschlusspunkten im Einzelfall bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung im Stadtrat.

Seitens der Stadt Pirna wurde die Sachlage noch einmal unter Berücksichtigung der Diskussion im Stadtrat und den Argumenten der Garagenvereine geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist die Stadtverwaltung weitgehend zu Ihrem ursprünglichen Vorschlag zurückgekehrt, den Vereinen die Verlängerung der mit Ihnen bestehenden Verträge zu modifizierten Bedingungen anzubieten, obwohl sich die Rechtslage nicht geändert hat. Dabei wurde insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass die zahlreichen Garagenvereine einen wichtigen Beitrag zum Vereinsleben in der Stadt Pirna leisten.
Es ist keine Option, den Grund und Boden an die Vereine zu veräußern. Aus finanzieller Sicht sollte das Vermögen erhalten werden, damit im Ergebnishaushalt jährliche dauernde Erträge für die Stadt erzielt werden können. Außerdem sollte sich die Stadt Perspektiven zur städtebaulichen Entwicklung offen halten.

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