Für die bevorstehende Urlaubszeit planen viele Erholungssuchende eine Reise ins Ausland. Nach einer aktuellen Statistik des Ausweisregisters verlieren mehr als 6.000 Personalausweise von Bürgerinnen und Bürgern aus Pirna und Dohma ihre Gültigkeit im Jahr 2015 die neu beantragt werden müssen. Aus diesem Grund kann es zeitweise zu einem größeren Besucherandrang und damit auch zu längeren Wartezeiten kommen. Das Bürgerbüro empfiehlt, die neuen Personalausweise rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Erwachsene beim Überschreiten der Staatsgrenze im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein müssen. Dabei liegt es in der eigenen Verantwortung sich rechtzeitig darüber zu informieren, welches Dokument für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist und welche Gültigkeitsdauer dafür gefordert wird. Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Bei der Buchung über ein Reisebüro erhält man dort alle erforderlichen Informationen. Aber auch sonst kann sich jeder ratsuchend dorthin wenden. Daneben gibt es auch die Möglichkeit über das Internet unter der Adresse www.auswaertiges-amt.de, bzw. die entsprechenden Auslandsvertretungen, umfangreiche Reiseinformationen zu jedem Land einzuholen. Bitte prüfen Sie rechtzeitig (mindestens 6 bis 8 Wochen) vor Reiseantritt, ob Ihr Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass für die Reise die notwendige Gültigkeit besitzt. So ist noch genügend Zeit für eine evtl. Neubeantragung bei der zuständigen Passbehörde. Die Bearbeitungszeit für einen neuen Personalausweis oder Reisepass beträgt derzeit etwa 3 bis 4 Wochen. Im Notfall bietet die Bundesdruckerei die Herstellung von Reisepässen im Expressverfahren an. Der neue Pass liegt dann innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Beantragung zur Abholung bereit. Allerdings kostet dieser Service 32 Euro zusätzlich. Noch schneller bekommt man einen vorläufigen Reisepass. Dieser wird durch die Passbehörde selbst hergestellt und ist somit in aller Regel noch am gleichen Tag verfügbar. Gleiches gilt für den Kinderreisepass. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auf Grund der inzwischen ebenfalls automatisierten Herstellung von vorläufigen Personaldokumenten nur während der üblichen Dienstzeiten eine Ausstellung möglich ist. Wer also am Sonntag reisen möchte und am Freitagnachmittag feststellt, dass sein Dokument nicht mehr gültig ist, muss wohl oder übel bis Montag warten.
Hier noch einige Informationen zu notwendigen Unterlagen für eine Neubeantragung:
Personalausweis: der bisherige Personalausweis, ein aktuelles Lichtbild
(das Foto muss den biometrischen Anforderungen entsprechen),
Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühr:
28,80 Euro (ab 24. Lebensjahr)
22,80 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
Reisepass: Personalausweis oder der bisherige Reisepass, ein aktuelles Lichtbild
(das Foto muss den biometrischen Anforderungen entsprechen),
Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühr:
59 Euro (ab 24. Lebensjahr)
37,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
26 Euro (vorläufiger Reisepass)
Kinderreisepass: Geburtsurkunde, evtl. vorhandenes bisheriges Dokument, Zustimmung
beider Sorgeberechtigten, ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Gebühr:
13 Euro (das Kind muss bei der Beantragung mit anwesend sein)
Weitere Informationen finden Sie auf www.pirna.de. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen Ihnen gern auch telefonisch oder persönlich für Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personaldokumenten zur Verfügung.