Ab Donnerstag, den 10. Juli 2014 führte die von der Stadt Pirna beauftragte Firma Nestler GmbH & Co. Recycling KG die Reinigung von Pirnaer Hauptverkehrsstraßen erstmals nach einem überarbeiteten Kehrplan aus.
Die Stadtverwaltung Pirna sammelte während der Durchführung des ersten Turnus alle Hinweise der Anlieger und Bürger und passte den bestehenden Reinigungsplan an. Somit beginnt die Reinigung nun erst um 7:00 Uhr, sodass Fahrzeuge länger auf den zu reinigenden Flächen parken können. Das eingerichtete Halteverbot wird zudem sofort nach der Reinigung wieder aufgehoben, sodass die Parkflächen nach kurzer Zeit wieder genutzt werden können. Die Straßenreinigungssatzung sowie das angepasste Straßenreinigungsverzeichnis, das alle Straßenzüge auflistet, die gereinigt werden, können auf www.pirna.de eingesehen werden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung Pirna die Bürgerinnen und Bürger, die eingerichteten Halteverbote unbedingt einzuhalten.
Hintergrund
Der Pirnaer Stadtrat hat im September 2013 beschlossen, dass die Reinigung sehr stark frequentierter Straßen im Stadtgebiet nicht mehr durch die Anlieger sondern durch eine von der Stadtverwaltung Pirna beauftragte Reinigungsfirma erfolgen soll. Ebenso beschlossen die Stadträte, dass die Anlieger an den Kosten zu beteiligen sind. Die Errechnung der anteilig zu zahlenden Gebühren erfolgt über das sogenannte Quadratwurzelverfahren. Gereinigt werden in der Straßenreinigungssatzung festgelegte Fahrbahnen, Radwege, Parkbuchten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenentwässerung, Gehwege, Treppen und Überwege, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Böschungen und Gräben. Die öffentliche Straßenreinigung startete erstmals am 12. Mai 2014.
Ein Mal pro Monat finden insgesamt acht verschiedene Reinigungstouren statt. Gereinigt wird immer am Montag und Donnerstag einer Woche. Jede der ausgewählten Straßen wird somit aller vier Wochen ein Mal gereinigt. Die Firma Nestler beginnt Ihre Arbeit ab 7:00 Uhr, auf den größeren Zufahrtsstraßen bei Bedarf bereits früher. Damit die Kehrmaschine die Reinigung auf allen Teilen der Straße in guter Qualität durchführen kann, werden die Straßenzüge mit Parkmöglichkeit mindestens 72 Stunden vor der Reinigung mit Halteverbot beschildert.
Für die Reinigung aller nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen ist weiterhin der Eigentümer des Anliegergrundstücks verpflichtet. Die Reinigung der Gehwege obliegt an allen Straßen den Anliegern.