Förderung von Ehrenamt im Bereich Asyl

Um das besonderen Engagement zahlreicher Bürger in diesem Bereich zu unterstützen und zu würdigen,  beabsichtigt der Freistaat Sachsen noch in diesem Jahr die Auszahlung von pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigungen von bis zu 40 Euro für den Zeitraum August bis Dezember 2015, analog zu dem bewährten Verfahren nach der Richtlinie „Wir für Sachsen“.

Folgende wesentlichen Kriterien kommen zur Anwendung:

Antragsberechtigte Projektträger

Ø Vereine, Verbände und Stiftungen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind;

Ø Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie deren Untergliederungen;

Ø Kirchgemeinden, Religionsgemeinschaften;

Ø Kommunen (Landkreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände);

Ø gemeinnützige Betreiber von Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge

 

Persönliche Voraussetzungen

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen;
  • Engagement von mindestens 20 Stunden monatlich;
  • keine Förderung für denselben Zweck und Zeitraum vom Projektträger, aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen oder von sonstigen Dritten;
  • keine hauptamtliche Beschäftigung, kein Freiwilligendienst, kein bezahltes Praktikum beim Projektträger

 

Geförderte Tätigkeiten

Ø Betreuung in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in Gemeinschaftsunterkünften;

Ø Vermittlung von Sprachkenntnissen, Dolmetscherleistungen;

Ø Sammlung, Aufbereitung und Ausgabe von Sachspenden;

Ø allgemeine soziale und kulturelle Betreuung;

Ø Begleitung zu Behörden, Einrichtungen und medizinischen Behandlungen;

Ø sonstige Integrationsmaßnahmen

Anträge für das Jahr 2015 können bis zum 30. November 2015 bei der Bürgerstiftung Dresden, Barteldesplatz 2 in 01309 Dresden eingereicht werden. Hinweise zur Antragstellung sowie die notwendigen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar.

Telefonische Anfragen sind unter 0351 315-8150, 0351 315-8163 sowie unter 0351 564-5646 möglich.