2018 erstmals SEPA-Zahlungsverfahren für Parkkarten

Im Vormonat wurde auf die neue Zahlungsweise per SEPA-Lastschrift hingewiesen. Alle alteingesessenen Parkkartennutzer, die ein entsprechendes Formular bereits im Rathaus eingereicht haben, erhalten ihre „Neue“ per Post. Sonstige berechtigte Anwohner müssen in Bürgerbüro oder Stadtverwaltung einreiten und dort Personalausweis und Fahrzeugschein vorlegen. So genannte Beschäftigtenparkkarten werden zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro ausgegeben:

Montag, Mittwoch und Freitag
8:00–12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
8:00–19:00 Uhr

Bewohnerparkkarten kosten 30,- Euro im Jahr, sonstige Ausnahmegenehmigungen 25,- Euro, (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen) – für weitere Ausnahmegenehmigungen: 30,00 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten

Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer).
Eine Genehmigung ist jedoch nicht automatisch mit einer Platzgarantie verbunden – damit müssen Parkkartenbesitzer rechnen. Das Fahrzeug auf einer nicht zugelassenen Fläche abzustellen wird entsprechend geahndet.