Die Stadtverwaltung erteilt für die Bundestagswahl am 22. September 2013 grundsätzlich keine Gruppen- auskünfte über wahlberechtigte Bürger der Stadt Pirna und der Gemeinde Dohma. Seit den neunziger Jahren wird diese Ermessensentscheidung zum Schutz der Wahlberechtigten getroffen. Grundsätzlich dürfen nach den Bestimmungen des Sächsischen Meldegesetzes die Meldebehörden Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen diese Auskünfte erteilen. Dabei können in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister von Wahlberechtigten erteilt werden. Der Zweck dieser rechtlichen Bestimmung besteht darin, den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen die Möglichkeit zu eröffnen, bestimmte Altersgruppen von Wahl- berechtigten gezielt anzusprechen und somit Wahlwerbung zu betreiben. Ungeachtet der Entscheidung der Stadtverwaltung hat darüber hinaus jeder wahlberechtigte Einwohner das Recht einer solchen Auskunft zu widersprechen. Diese Widerspruchserklärung ist gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt. Zur Wahrung des Rechts auf diesen Wider- spruch hält das Bürgerbüro Pirna im Erdgeschoss des Rathauses entsprechende Formulare bereit.