Die Amtszeit der Friedensrichterin der Stadt Pirna und der Gemeinde Dohma endet im Juni dieses Jahres und eine Neuwahl ist erforderlich. Die Wahl aus geeigneten Kandidaten erfolgt durch den Pirnaer Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren. Interessierte Bürger und Bürgerinnen können sich schriftlich unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes bis zum 30.04.2015 bei der Stadtverwaltung Pirna, Büro Oberbürgermeister, Am Markt 1/2 in 01796 Pirna bewerben.
Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten wie sie beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung auftreten können.
Das Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind und persönlich für das Amt geeignet sind. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Tätigkeit der Friedensrichterin oder des Friedensrichters ist ehrenamtlich.
Weitere Auskünfte können Interessenten im Fachdienst Rechtsangelegenheiten, Ratsarbeit der Stadtverwaltung Pirna, Tel. 03501/ 556 342 erhalten sowie unter www.pirna.de in der Rubrik Aktuelles/Ausschreibungen/Sonstige.