Pirna sucht Bewerber zur Schöffenwahl 2018

Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2019 – 2023 neue Schöffen zu wählen. Die Stadt Pirna schlägt dazu Bewerber vor. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.

Schöffe kann grundsätzlich jeder deutscher Staatsbürger werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa den Ausschluss bestimmter Personengruppen (z.B. von Polizeivollzugsbeamten) und Altersbegrenzungen. Die Bewerber müssen am 01. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bewerbungen für das Amt der Jugendschöffen nimmt das zuständige Landratsamt entgegen. Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt.

Bewerbungen können schriftlich bis zum 28. Februar 2018 bei der Stadtverwaltung Pirna, FD Rechtsangelegenheiten und Ratsarbeit, Am Markt 1/2 eingereicht werden. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person (Familienname, ggf. auch Geburtsname, Vorname, Fam.-Stand, Geburtsdatum und Ort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße, Hausnummer, ggf. Angaben zu früheren Schöffentätigkeit) enthalten sein. Ein entsprechendes Formular zur Bewerbung ist im Internet unter www.pirna.de oder im Bürgerbüro erhältlich.